Todesbescheinigung Bayern ab 01.04.2025
Auf dieser Seite stellen wir Ärztinnen und Ärzten Informationen zu den bayerischen Todesbescheinigungen, die ab 01.04.2025 im Zuge der Wiedereinführung der zweiten Leichenschau vor einer Einäscherung zwingend zu verwenden sind, zur Verfügung. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.04.2025.
Rechtsgrundlage mit amtlichem Muster der Todesbescheinigung und seiner Bestandteile:
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 10.02.2025
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 10.02.2025
Leitfaden zur Ausstellung der Todesbescheinigung für die zweite Leichenschau:
Leitfaden Todesbescheinigung
Merkblatt “Weg der Todesbescheinigung”:
Merkblatt Todesbescheinigung