Eine Bestattung in Zeiten von Corona stellt alle Beteiligten in einem Todesfall vor ständig wachsende, sich permanent veränderte Anforderungen. Die wichtigsten Informationen tragen wir hier gerne für Sie zusammen.
Im Einzelfall suchen Sie bitte das Gespräch mit uns, damit wir Sie bestmöglich und aktuell beraten können.
Aktualisierung 13.04.2021
Derzeit gilt in Bayern die Zwölfte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV), die Sie sich hier gerne kostenlos herunterladen können.
Aktualisierung 17.12.2020
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat soeben „Aktualisierte Informationen zu Bestattungen“ aufgrund der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) herausgegeben.
Aktualisierung 15.12.2020
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat am 15.12.2020 die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 16.12.2020 in Kraft und am 10.01.2021 außer Kraft. Ergänzend dazu wurde die Begründung für die 11. BayIfSMV herausgegeben.
Aktualisierung 06.12.2020
Immer wieder wird die Frage an uns herangetragen, wer bei Bestattungen für Hygienekonzept und dessen Einhaltung zuständig ist.
Zu dieser Frage hat sich nun das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) auf unsere Nachfrage geäußert. Das StMGP teilt folgendes mit:
Zu den geltenden Informationen zu Bestattungen vom 03.11.2020 möchten wir Ihnen nachfolgend Hinweise zur Verantwortung für das Infektionsschutzkonzept übermitteln.
Der Friedhofsträger ist im Rahmen seiner Verantwortung für die ordnungsgemäße Benutzung der Bestattungseinrichtungen für die Erstellung, Durchführung und Überwachung des Infektionsschutzkonzeptes zuständig. Als Inhaber des Gewahrsams kann er geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Infektionsschutzes unter Beachtung der räumlichen und personellen Gegebenheiten vor Ort zu gewährleisten (z.B. Aufhängen von Hinweisschildern, Vorsehen von Laufwegen, Stellen von Stühlen in der Aussegnungshalle, Begrenzung von Teilnehmerzahlen, Festlegung von Reinigungs- und Desinfektionsintervallen).Der Friedhofsträger kann dazu eigenes Personal heranziehen oder mit der Durchführung des Konzeptes einen Dritten als „Erfüllungsgehilfen“ beauftragen. In diesem Fall ist die Aufgabenerfüllung stichprobenartig zu überprüfen. Falls erforderlich, kann der erhöhte Aufwand durch Anpassung der Gebühren für den Friedhof ausgeglichen werden. Eine Delegation der Zuständigkeit für die Durchführung des Infektionsschutzkonzeptes auf die Angehörigen bzw. Bestattungsunternehmen im Auftrag der Angehörigen oder den Geistlichen/Trauerredner ist nicht zulässig.
https://www.stmgp.bayern.de/

Beisetzung jetzt und Trauerfeier später?
Für die aktuelle Situation hat niemand einen fertigen Plan zur Hand. Ob Personenreduzierung bei Trauerfeiern oder Ausgangssperren – das Maß an Gestaltungsmöglichkeiten ist stark eingeschränkt.
Denn zählt man Sargträger, Pfarrer oder Trauerredner, Friedhofspersonal und Personal des Bestatters zusammen – bleibt in vielen Fällen wenig Platz für die Trauergemeinde.
So ist eine Bestattung während Corona einschließlich einer Trauerfeier im herkömmlichen Sinn so kaum mehr möglich. Was ist also mit „der letzten Ehre“?
Bestattungen in Zeiten von Corona
„Mit unseren Gedenkseiten haben wir eine Technik auf unserer Homepage integriert, die dank moderner Kommunikation nutzt Erinnerung und Trauer von Ort und Zeitpunkt loszulösen.“ führt Matthias Liebler aus. Aktuell wurde die Webseite um Video-Funktionen erweitert. So kann auf den Online-Gedenkseiten neben Bildern in einer Galerie auch Livestreams – Videos in Echtzeit – von Beisetzungen gezeigt und bereitgestellt werden. „Wir halten es für wichtig, den einzigartigen Moment der Beisetzung auf Foto/Video festzuhalten, um ihn online zur Verfügung zu stellen und bei einer späteren Trauerfeier vorführen zu können.“
Bestattung und Corona – Informationen und Planung
Niemand kann in die Zukunft blicken. Und das ist gut so. Aber besonders im Zusammenhang von Bestattung und Corona kann sich die Situation innerhalb weniger Tage ändern.
Deshalb empfehlen wir in jedem Fall, zeitnahe Informationen einzuholen und kurzfristig zu planen.
Gerne werden wir Sie hier über weitere Aktualisierungen auf dem Laufenden halten. Bei weiteren Fragen zum Thema Trauerfeiern in Marktheidenfeld in der Corona-Krise, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.
Sie erreichen uns jederzeit unter 09391 9828-0, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.